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Lieferung in Augsburg und Umgebung

Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen

Bitte vor der Veröffentlichung prüfen lassen. Dieser Text ist eine branchenübliche Vorlage und auf unseren Betrieb zugeschnitten, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Lassen Sie die Bedingungen vor dem Livegang einmal anwaltlich oder von der IHK prüfen und passen Sie die mit [eckigen Klammern] markierten Stellen an Ihre tatsächliche Praxis an.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Mietverträge zwischen der J&D Lingl Handel GbR (nachfolgend „Vermieter") und dem Mieter über die auf dieser Website angebotenen Mietgegenstände. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nur wirksam, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Die Darstellung der Mietartikel auf dieser Website ist kein bindendes Angebot. Mit dem Absenden des Anfrageformulars geben Sie eine unverbindliche Anfrage ab; ein Vertrag kommt dadurch noch nicht zustande. Wir prüfen die Verfügbarkeit und senden Ihnen ein Angebot mit festem Endpreis. Der Mietvertrag kommt erst mit Ihrer Annahme dieses Angebots in Textform (E-Mail genügt) zustande.

§ 3 Mietpreise und Mietdauer

Die auf der Website genannten Preise verstehen sich als Endpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und gelten für die jeweils angegebene Grundmietdauer – üblicherweise einen Miettag, bei Zelten ein Wochenende. Bei längerer Mietdauer berechnen wir einen gestaffelten Aufschlag, der im Angebot ausgewiesen wird.

Kosten für Lieferung, Abholung, Auf- und Abbau sowie eine etwaige Spülpauschale sind in den Artikelpreisen nicht enthalten und werden gesondert ausgewiesen.

§ 4 Lieferung, Abholung und Rückgabe

Die Übergabe erfolgt wahlweise durch Lieferung an die vereinbarte Adresse oder durch Selbstabholung am Sitz des Vermieters nach vorheriger Terminvereinbarung. Bei Lieferung muss die Zufahrt mit einem Pkw mit Anhänger befahrbar sein und die Abladestelle zugänglich. Der Mieter oder eine von ihm benannte Person muss zur vereinbarten Zeit vor Ort sein.

Der Mieter hat die Mietsache bei Übergabe auf Vollständigkeit und Mängel zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich anzuzeigen; andernfalls gilt die Mietsache als ordnungsgemäß übergeben.

§ 5 Pflichten des Mieters

§ 6 Rückgabezustand und Reinigung

Mobiliar ist besenrein und trocken zurückzugeben. Geschirr, Gläser und Besteck können gegen die im Angebot ausgewiesene Spülpauschale ungereinigt zurückgegeben werden; grobe Speisereste sind vorher zu entfernen und die Artikel in den mitgelieferten Transportkisten zurückzugeben. Ohne vereinbarte Spülpauschale ist gereinigt zurückzugeben; andernfalls berechnen wir den tatsächlichen Reinigungsaufwand.

§ 7 Kaution

Bei Zelten und größeren Mietaufträgen können wir eine Kaution in Höhe von [Betrag oder Prozentsatz] verlangen. Die Kaution wird nach vollständiger und unbeschädigter Rückgabe unverzüglich zurückerstattet. Wir sind berechtigt, sie mit fälligen Forderungen aus dem Mietvertrag zu verrechnen.

§ 8 Beschädigung und Verlust

Der Mieter haftet für Beschädigung, Verlust und Diebstahl der Mietsache während der gesamten Mietzeit, also ab Übergabe bis zur Rücknahme. Bei Beschädigung berechnen wir die Reparaturkosten, bei Verlust oder Totalschaden den Wiederbeschaffungswert. Für unverschuldete Schäden – etwa durch normale Abnutzung – haftet der Mieter nicht.

§ 9 Stornierung

Eine Stornierung ist in Textform möglich. Es gelten folgende Sätze, jeweils bezogen auf den vereinbarten Mietpreis:

Dem Mieter bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 10 Zahlung

Die Zahlung erfolgt nach Vereinbarung per Überweisung oder in bar bei Übergabe. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von [14] Tagen ab Rechnungsdatum fällig.

§ 11 Haftung des Vermieters

Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Für den sicheren Betrieb aufgebauter Zelte während der Veranstaltung – insbesondere bei Witterungsänderungen – ist der Mieter verantwortlich.

§ 12 Widerrufsrecht

Verbrauchern steht bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Bei Verträgen über die Vermietung von Gegenständen zu einem bestimmten Termin oder Zeitraum im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kann das Widerrufsrecht nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen sein.

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Augsburg. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 2026

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